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KOENEMANN & THIEL
Quirinusstraße 4
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Tel: +49 2131 43031
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Email: info@rechtsanwaeltin-koenemann.de
Sie sind Opfer einer Straftat und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen?
Gegen Sie wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet?
Sie haben vom Strafgericht einen Strafbefehl erhalten?
Gegen Sie wurde durch das Strafgericht Anklage erhoben und Ihr Verhandlungstermin steht kurz bevor?
Sie wurden bereits in Untersuchungshaft genommen?
Sie haben vom Strafgericht eine Ladung als Zeuge/Zeugin erhalten und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen?
Wir helfen Ihnen hier mit unserer langjährigen Erfahrung in allen Ihren Lebenslagen, sei es als Strafverteidiger oder als Opferanwalt, als Zeugenbeistand oder Nebenklägervertreter und betreuen Sie während des gesamten Strafverfahrens.
Sollte der Täter Sie akut belästigen und bedrohen, so leiten wir umgehend beim zuständigen Familiengericht das sog. Gewaltschutzverfahren ein und erwirken für Sie eine sog. Unterlassungsverfügung.
Sollten Sie polizeilich der Wohnung verwiesen worden sein, sollte gegen Sie selbst das familienrechtliche Gewaltschutzverfahren eingeleitet worden sein bzw. hat Ihnen das Gericht bereits eine familienrechtliche Unterlassungsverfügung zugestellt, so wissen wir, was hier zu tun ist und leiten alle erforderlichen Schritte ein.
Wir wissen, worauf es ankommt.