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KOTAKTDATEN

RECHTSANWÄLTINNEN

KOENEMANN & THIEL

Quirinusstraße 4

41460 Neuss

Tel:  +49 2131 43031

Fax: +49 2131 43061

Email: info@rechtsanwaeltin-koenemann.de

Eheverträge

Elternvereinbarungen

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 RECHTSGEBIET              FAMILIENRECHT

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Ehescheidung und die Folgen

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Elterliche Sorge

Partnerschaftsverträge

Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Teilungsversteigerung

Zugewinnausgleich

Vermögensauseinandersetzung

                                          Sie haben sich von ihrem Partner getrennt und fragen sich:

 

Wer muss aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen?                                             Wer muss wieviel Unterhalt im Monat zahlen?

Wer kümmert sich wann um die Kinder?                                                                        Wie teilt man den gemeinsamen Hausrat?

Wann kann die Scheidung eingereicht werden?                                                           Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt?

Was passiert mit unserem gemeinsamen Haus?

 

Wir suchen mit ihnen eine Lösung und betreuen Sie mit unserer Erfahrung und Fachkompetenz im Familienrecht in Ihrer individuellen Krisensituation.

 

Wir begleiten Sie in Ihrer gesamten Trennungsphase gleich, ob Sie verheiratet waren oder nicht, während Ihres Scheidungsverfahrens und natürlich auch in Krisensituationen, die zu einem späteren Zeitpunkt auftreten können, sei es beispielsweise in Unterhalts-, Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren. 

Wir vermitteln Ihnen eine Krisen-, Trennungs- oder Scheidungsfolgenvereinbarung, um einen späteren Rosenkrieg zu vermeiden.

 

Auch vor der Eheschließung sind den Heiratswilligen die Folgen einer Trennung bzw. Scheidung wie beispielsweise Unterhalt, Versorgungsausgleich oder Zugewinn nicht bewusst. Auch wenn ein Ehevertrag zu diesem Zeitpunkt eher unromantisch erscheint, dennoch ist er sinnvoll. Wir beraten Sie gerne und entwerfen einen auf Ihren individuellen Bedürfnissen gestützten Ehevertrag.

 

Bei steuerrechtlichen Aspekten, sei es u.a. beispielsweise bei der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens von Unternehmern oder einer Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich arbeiten wir eng mit unseren Kooperationspartnern zusammen.

 

Wir wissen, worauf es ankommt. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung im Familienrecht.

Gewaltschutzverfahren

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