GESCHÄFTSZEITEN
Montag bis Donnerstag
von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
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Freitag
von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
RECHTSGEBIET ERBRECHT SPEZIALTHEMEN
Testamentsgestaltung
Erbauseinandersetzung
Nachlassverwaltung
Teilungsversteigerungen
Internationales Erbrecht
Vermögensnachfolge
Testamentsvollstreckung
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht
Betreungsrecht
Sie haben geerbt?
Sie sind enterbt worden?
Sie wollen Ihre Vermögensnachfolge regeln?
Sie wollen Vorkehrungen treffen für den Fall, dass Sie aufgrund von Unfall, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage sind, gewisse Angelegenheiten selbst zu regeln?
Wir betreuen Sie bei der Abwicklung Ihres Erbfalles....
Nach einem Erbfall stellt sich den Hinterbliebenen eine Vielzahl von rechtlichen Fragen. Das gilt sowohl für diejenigen, die Erben geworden sind, als auch für diejenigen, die ungeachtet eines verwandtschaftlichen Verhältnisses durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen worden sind.
Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, eine Entscheidung zu treffen, ein Erbe anzunehmen oder auszuschlagen.
Wir helfen Ihnen bei der Klärung aller Ihrer Fragen. Wer gehört zum Kreis der Miterben? Ist ein Erbschein notwendig? Was gehört zum Nachlass?
Wir erstellen Ihnen ein Nachlassverzeichnis. Wir begleiten Sie bei der Regulierung von Nachlassschulden und der Erfüllung von Vermächtnissen.
Wir vermitteln bei der Erbauseinandersetzung einer Miterbengemeinschaft und entwerfen Ihnen einen individuellen Erbauseinandersetzungsvertrag.
Bei Enterbung setzen wir für Sie ihren Pflichtteilsanspruch und/oder Pflichtteilsergänzungsanspruch durch.
Wir entwickeln und entwerfen Ihnen Ihre individuelle Vermögensnachfolge....
Sie wollen Ihren Ehegatten und Ihre Kinder für den Fall Ihres Todes absichern oder einen nahen Angehörigen aus der Erbfolge ausschließen? Sie wollen Ihre Unternehmensnachfolge regeln? Wir beraten Sie gerne und entwerfen Ihnen eine individuelle auf Ihren Bedürfnissen gestützte einstweilige Verfügung.
Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung
Sie wollen selbst bestimmen, wann lebensverlängernde Maßnahmen beendet werden sollen, wenn Sie beispielsweise im Koma liegen? Sie wollen nicht, dass das Gericht für den Fall, dass Sie aufgrund von Unfallfolgen, Krankheit oder Alter nicht mehr selbständig Entscheidungen treffen können, bestimmt, welche Person Ihre persönlichen Angelegenheiten regelt? Wir helfen Ihnen dabei, vorzusorgen und beraten Sie gerne bei der Erstellung Ihrer individuellen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.
Wir wissen, worauf es ankommt.